Sonderurlaub

Antrag auf Sonderurlaub

Der Antrag auf Sonderurlaub wird von dir direkt bei deiner*m Arbeitgeber*in gestellt. Dein Rechtsanspruch basiert auf dem Sonderurlaubsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalens. Die Antragsstellung und Genehmigung deines Sonderurlaubs erfolgt „intern“ zwischen dir und deiner*m Arbeitgeber*in.

Solltest du für die deinen Antrag auf Sonderurlaub ein Empfehlungsschreiben benötigen, stellen wir dir ein solches gerne zur Verfügung. Dafür musst du lediglich deinen Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls über unser online-Tool stellen.

Erstattung des Verdienstausfalls

Die Erstattung deines Verdienstausfalls für Sonderurlaub nach dem Sonderurlaubsgesetz NRW erfolgt für Maßnahmen unserer Mitgliedsverbände und derer Untergliederungen (Stämme, Bezirke,etc.) des über den rdp-nrw e.V.

Die Erstattung deines Verdienstausfalls beantragst du über folgenden Link

Antragsformular

Dein Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls muss vor Beginn der Maßnahme bei uns gestellt worden sein.


Hilfreiche Dokumente:

Empfehlungsschreiben für Mitarbeitende im öffentlichen Dienst

Aktualisierung der Staatskanzlei für Mitarbeitende im öffentlichen Dienst

Sonderurlaubsgesetz


Hinweise zum Beantragen des Sonderurlaubs:

  • Ab dem Förderjahr 2026 läuft das Antragsverfahren zu Erstattung des Verdienstausfalls ausschließlich über das dafür durch den rdp-nrw e.V. bereitgestellte online-Tool.
  • Die Unterlagen kannst du, nach deinem Sonderurlaub, über den an dich übermittelten Link und das Tool hochladen.
  • Für Rückfragen stehen wir dir telefonisch oder per Mail zur Verfügung.